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Öffnungszeiten :


Bekennende Ganzjahresgriller

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Werralander BBQ

Inh. Anke Baasner

Berner Str. 6

37269 Eschwege

Tel.: 0160 94817107

Mail: info@werralander-bbq.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab: 01.11.2017)


§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Beratungen von Werralander BBQ, vertreten durch den Inhaber.


§ 2 Vertragsabschluss

Die Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich, d.h. sie können bis zur Auftragsannahme durch Werralander BBQ widerrufen oder geändert werden. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen, werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.


§ 3 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit im abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert werden, diese jedoch nicht an Dritte weiter gegeben werden. Werralander BBQ verpflichtet sich zu verantwortungsvollem Umgang mit den Daten und sichert zu, diese nicht an unbefugte Dritte herauszugeben.


§ 4 Leistungsbeschreibung

Der Kunde verpflichtet sich, Werralander BBQ im Rahmen der Vertragsverhandlungen die genaue Anzahl der Teilnehmer, die konkrete Speiseanzahl und die benötige Stundenanzahl bis spätestens 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Die Angaben gelten so dann als Vertragsbestandteil und sind Grundlage der Abrechnung. Grundsätzliches Personal wird vom Auftraggeber nach vorherigem Angebot und Festlegung gesondert berechnet. Werralander BBQ verpflichtet sich zur Vorbereitung eines Essens für die vom Auftraggeber verbindlich mitgeteilte Anzahl an Personen in den vom Kunden festgelegten Räumlichkeiten. Im vereinbarten Preis enthalten sind Kauf der Zutaten, die Zubereitung der Speisen, das Servieren am Büffet und das ordnungsgemäße Hinterlassen der Küche, bzw. Ort der Zubereitung des Kunden. Für alle Personen wird das gewünschte Menue  als Büffet serviert. Abweichungen davon, wie z.B. für Vegetarier oder Allergiker, müssen vorab individuell abgesprochen und gegebenenfalls zusätzlich vergütet werden. Um eine gleich bleibende Qualität und Frische der verwendeten Zutaten zu garantieren, behält sich Werralander BBQ vor, aufgrund der Marktgegebenheiten einzelne Elemente des Menues zu verändern oder durch ein ähnliches Produkt zu ersetzen, welches den hohen Qualitätsstandards von Werralander BBQ entspricht. Die von Werralander BBQ eingekauften Waren, die für die Veranstaltung benötigt werden, gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Werralander BBQ eine geeignete Stelle bzw. geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung zu stellen, um die Zubereitung des Menues und das Servieren des Menues zu ermöglichen. Die Speisenzubereitung findet unter Verwendung offenen Feuers statt. Brandschutzbelange sind zu berücksichtigen. Die Verantwortung dafür obliegt dem Auftraggeber.

Werralander BBQ veranstaltet auf Wunsch Grillkurse. Hierfür sollte eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen zustande kommen. Werralander BBQ haftet nicht für evtl. entstehende Personen- oder Sachschäden der Grillkursteilnehmer. Ansonsten gelten die vorstehenden Regelungen auch für die Durchführung der Grillkurse.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Durchführung der Leistungen von Werralander BBQ Strom und Trinkwasser kostenfrei zur Verfügung zu stellen.


§ 5 Gewährleistung

Mängel oder Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn diese unverzüglich nach erster Verkostung des Menues erfolgen. Jegliche Haftung von Werralander BBQ für behauptete Mängel nach Verzehr des Menues ist ausgeschlossen. Werralander BBQ haftet nicht für Umstände oder Schäden, die der Hilfskoch in oder außerhalb der Ausübung seiner Tätigkeit verursacht.

 

§ 6 Berechnung / Bezahlung / Fahrtkosten

Sämtliche Leistungen von Werralander BBQ sind ohne jeden Abzug spätestens am Tag der Veranstaltung zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Werralander BBQ behält sich ausdrücklich vor, eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetragvolumens bei Reservierungsbestätigung zu fordern. Die Bezahlung erfolgt in bar, gegen Quittung oder gegen Rechnung. Im Falle einer Überweisung muss die Gutschrift bis spätestens am Tag der Veranstaltung auf dem Konto ersichtlich sein. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe erhoben. Werralander BBQ behält sich das Recht vor, evtl. höheren Zinsschaden gelten zu machen. Außerdem behält sich Werralander BBQ das Recht vor, weiteren Schaden, der nicht Zinsschaden ist, geltend zu machen. An- und Abreise innerhalb der ersten 20 Kilometer ab Eschwege sind kostenlos. Für jeden weiteren gefahrenen Kilometer wird eine Pauschale von 35 Cent durch Werralander BBQ pro Entfernungskilometer erhoben. Evtl. Abweichungen dieser Regelung werden gesondert vereinbart.


§ 7 Abnahme / Vertragsrücktritt

Tritt der Kunde bis 7 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurück, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzugs ist Werralander BBQ berechtigt, auf die Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann Werralander BBQ 50% des vereinbarten Auftragswertes verlangen. Darlegungs- und beweispflichtig hierfür ist der Kunde. Bei einer späteren Stornierung von 2 - 0 Tagen ist die Auftragssumme als Schadenspauschale komplett zu entrichten.


§ 8 Verlust / Beschädigung von Mietgegenständen

Für Gegenstände und Utensilien, die Werralander BBQ zur Durchführung des Auftrages dem Kunden zur Verfügung stellt, z.B. Kochbesteck, Messer, Geschirr, Gläser etc. obliegt dem Auftraggeber die Pflicht, diese einwandfrei und vollständig zurück zugeben. Bei Beschädigung oder Verlust werden die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Kosten für die Reparatur dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet für das Verhalten und Verschulden seiner Gäste.


§ 9 Haftungsausschluss

Werralander BBQ haftet bei der Durchführung der Veranstaltung und den dabei evtl. entstehenden Beschädigungen der Räumlichkeiten des Auftraggebers nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für die Untergrundbeschaffenheit der Stellflächen für Ugly-Drum-Smoker und Feuertonnen. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, dies gilt auch für Personenschäden.


§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Bestimmung sein, werden die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.


§ 11 Erfüllungsort / Gerichtstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Leistungen und beide Vertragspartner ist das jeweilige Gericht am Erfüllungsort zuständig. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Deutsche Recht.





Kontakt :  Anke und Karsten Baasner

                       Bernerstrasse 6

                       37269 Eschwege / Oberhone


E-Mail :  info@werralander-bbq.de


Telefon :  0160 94817107